BERLIN: Die Bundesländer haben vereinbart, die Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD und ZDF zu beschränken.
Wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der hessische Regierungschef Roland Koch mitteilte, sollen die Sender in Zukunft nur Beiträge ins Netz stellen dürfen, die einen Bezug zum Fernseh- und Rundfunkprogramm haben. Eine so genannte elektronische Presse in Konkurrenz zu den Zeitungen wird es nicht geben. Bei Online-Unterhaltungsangeboten müssen sich ARD und ZDF zurückhalten.
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