LEIPZIG: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von Neonazi-Aufmärschen in Wunsiedel zur Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bestätigt.
Auch die vorangegangene Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen durch den Bundestag in 2005 sei rechtmäßig, urteilten die Leipziger Richter. Zum Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde Merkel erinnert an 'Prager Frühling' ...
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Weltsicherheitsrat befasst sich mit Lage in Afghanistan ... von NS-Opfern und ihrer Nachkommen müsse eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hingenommen werden. Geklagt hatte der Hamburger Anwalt Jürgen Rieger, der inzwischen Vizechef der rechtsextremen NPD ist. Er hatte im August 2005 eine Demonstration zum 'Gedenken an Rudolf Heß' im oberfränkischen Wunsiedel angemeldet. Das Landratsamt untersagte die Veranstaltung mit der Begründung, es bestehe dabei die konkrete Gefahr der Volksverhetzung.
(Deutsche Welle)
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