LEIPZIG: Referendarinnen darf das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nicht verboten werden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Land Bremen hatte einer Muslimin mit deutschem Pass ein Referendariat in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis verwehrt. Dies stellt nach Ansicht der Richter eine unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit dar, weil der Staat bei Lehrern ein Ausbildungsmonopol hat. Von beamteten oder beim Staat angestellten Lehrkräften kann laut dem Urteil verlangt werden, das Kopftuch abzulegen.
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