LEIPZIG: Die verschärften Auflagen für das Atomkraftwerk Philippsburg sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend rechtswidrig.
Die vom Land Baden-Württemberg im März 2005 nachträglich gemachten Vorgaben seien teilweise zu Störfall im Atomkraftwerk Philippsburg ...
Regierungskoalition in Pakistan vor dem Aus ...
Pakistanische Koalitionspartei: Richter wieder eingesetzt ... unbestimmt, befanden die Leipziger Richter. Danach hätte das Atomkraftwerk etwa beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte abgeschaltet werden müssen. Der Energiekonzern EnBW hatte sich dagegen gewehrt, weil er die Bestimmungen als unverhältnismäßig ansah. Das Umweltministerium in Baden-Württemberg sieht sich mit dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Land hatte die Auflagen nach langem Streit auf Weisung des Bundesumweltministeriums erlassen.
(Deutsche Welle)
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