KARLSRUHE: Die Regelungen für die Sitzverteilung bei der Bundestagswahl verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts teilweise gegen das Grundgesetz.
Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass bei der Berechnung von Überhangmandaten eine Partei mit weniger Zweitstimmen
mehr Sitze im Parlament erhalten kann und umgekehrt. Dies verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Die Berechnung der Überhangmandate muss nun bis Mitte 2011 neu geregelt werden. Das so genannte negative Stimmgewicht hatte 2005 in Dresden bei einer Nachwahl zur Bundestagswahl eine Rolle gespielt. Damals hatte die CDU die Wähler Köhler unterschreibt EU-Reformvertrag vorerst nicht ...
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(Deutsche Welle)
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