KARLSRUHE: Das Bundestagswahlrecht muss bis 2011 reformiert werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem Grundsatzurteil Teile der derzeitigen Regelungen für verfassungswidrig.
Konkret ordneten die Richter Korrekturen beim so genannten 'negativen Stimmgewicht' an. Hierdurch könne das eigentlich entscheidende Zweitstimmen-Ergebnis bei der Umsetzung in Abgeordneten- Mandate verzerrt werden, urteilten die Richter. Dies 420 Millionen deutsche Hilfe für Afghanistan ...
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Neues Potential in Südrussland? ... verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Sie gaben dem Gesetzgeber bis 2011 Zeit für eine Neuregelung. Das 'negative Stimmgewicht' kam zuletzt bei der Bundestagswahl 2005 in die Schlagzeilen, als wegen des Todes einer NPD-Direktkandidatin in Dresden erst zwei Wochen nach dem bundesweiten Wahlsonntag gewählt werden konnte. Damals wurde öffentlich diskutiert, mit welchem Zweitstimmenanteil die CDU ein Mandat mehr im Bundestag gewinnen könnte. Dies war nur möglich, wenn die CDU eine bestimmte Stimmenanzahl nicht überschritt.
(Deutsche Welle)
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